Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der
(geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und
genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu
insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten
erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der
Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die
Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9
Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage
hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b
UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist
beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung
von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern
dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die
Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft
(Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese
Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen
Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 07 11/61 55 41-0, Telefax: 07 11/61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
AGBs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für Kurse, Workshops, Termine in der Sprechstunde und andere Leistungen:
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehung der Hebamme Mandy Schieffer und der Leistungsempfänger:In.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Leistungsempfänger:In sind privat-rechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
4. Wahlleistungen
Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
Geburtsvorbereitende Akupunktur, Laserbehandlung, Kinesio-Taping, Workshops/ Kurse, Partner:Innen-Beiträge, Rufbereitschaft bei Wochenbettbetreuung nach sog. ambulanter Geburt (=frühzeitige Entlassung < 48h p.p.)
5. Abrechnung des Entgelts
6. Anmeldung zu Kursen, Workshops und Terminen
7. Kursgebühren, Vorzeitige Kündigung, Verlegung von Kursterminen und Kursabsagen
8. Hausordnung
Es gilt folgende Hausordnung für den ausgeschriebenen Kursort/ die ausgewiesene Praxis:
9. Sonstiges
10. Termine HebammenZeit (Videotelefonat)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. Etwaige Vertragsbeziehungen zwischen der Leistungsempfängerin und dem Buchungsportal Hebamio bleiben hiervon unberührt.
2. Rechtsverhältnis
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
(2) Der Vertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin wird folgendermaßen geschlossen:
Die Hebamme unterbreitet durch Einstellen einer Videosprechstunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrages für die unter 3. definierten Leistungen. Die Leistungsempfängerin nimmt dieses Angebot an, indem sie ihre im Buchungsvorgang abgefragten Daten übermittelt und zuletzt die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ anklickt.
3. Umfang der Leistungen
(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin ist ausschließlich die Beratung der Leistungsempfängerin.
(2) Die Beratung durch die Hebamme findet ausschließlich mittels Videosprechstunde statt. Ein Anspruch auf eine persönliche Beratung ist ausgeschlossen. Die Videosprechstunde erfolgt über das System webPRAX. Die Vertragsparteien sind jeweils selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Videosprechstunde zu schaffen, insbesondere eine stabile Internetverbindung herzustellen und während der Sprechstunde aufrechtzuerhalten.
(3) Die Beratung durch die Hebamme erfolgt ausschließlich in Einzelterminen. Der Umfang der Beratung beschränkt sich auf den von der Leistungsempfängerin angegebenen Beratungsgegenstand. Die Leistungsempfängerin hat keinen Anspruch auf dauerhafte Betreuung durch die Hebamme.
4. Kosten
(1) Das Leistungsangebot der Hebammen ist kostenpflichtig. Die Leistungsempfängerin wünscht die gebuchte Beratung ausdrücklich als Selbstzahlerleistung. Die Hebamme weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht erfolgt und die Leistungsempfängerin die Kosten selbst zu tragen hat.
(2) Die Abrechnung erfolgt gem. der gesetzlichen Vorgaben für Wahlleistungen / Selbstzahler- Leistungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Die Leistungsempfängerin erhält nach der Videosprechstunde von (… – der Hebamme/ Mail eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt per Überweisung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen geltend gemacht.
5. Terminvereinbarung
(1) Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für die Videosprechstunde einen verbindlichen Termin / verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten.
(2) Für den Fall, dass der vereinbarte Termin seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen wird, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB).
11. Haftung
12. Schlussklausel
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.