AGB

AGBs:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für Kurse, Workshops, Termine in der Sprechstunde und andere Leistungen:

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehung der Hebamme Mandy Schieffer und der Leistungsempfänger:In.

 

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Leistungsempfänger:In sind privat-rechtlicher Natur.

 

3. Umfang der Leistungen

    • Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. 
    • Bei Selbstzahler:Innen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg.
    • Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzt:Innen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzt:Innen oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
    • Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfänger:In nicht eingehalten werden und die nicht fristgerecht (s. Pkt. 7, 2-4) abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfänger:In in Rechnung.

 

4. Wahlleistungen

Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

  1. a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

Geburtsvorbereitende Akupunktur, Laserbehandlung, Kinesio-Taping, Workshops/ Kurse, Partner:Innen-Beiträge, Rufbereitschaft bei Wochenbettbetreuung nach sog. ambulanter Geburt (=frühzeitige Entlassung < 48h p.p.)

  1. b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag und der 12. Woche nach der Geburt
  • mehr als 8 Kontakte (persönlich oder telefonisch) nach der 12. Woche nach der Geburt
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.

 

5. Abrechnung des Entgelts

    • Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfänger:Innen als Selbstzahler:Innen zur Zahlung verpflichtet.
    • Selbstzahler:Innen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesen AGB verpflichtet. Leistungsempfänger:Innen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 4 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
    • Bei Selbstzahler:Innen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Die Leistungsempfänger:In ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 
    • Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist wie auf der jeweiligen Rechnung angegeben in der Regel bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.
    • Sollte bei der von Ihnen angegebenen Versicherung keine gültige Mitgliedschaft bestehen oder Sie den Leistungsumfang der Krankenkasse bei anderen Hebammen bereits ausgeschöpft haben, behalte ich mir vor, Ihnen die sonst von der Krankenkasse übernommenen Kosten privat in Rechnung zu stellen (wenn sich Ihre Krankenkasse weigert, die Rechnung aus zuvor genannten Gründen zu zahlen).

 

6. Anmeldung zu Kursen, Workshops und Terminen

    • Die Anmeldung zu Kursen, Workshops und Terminen erfolgt i.d.R. über die Homepage der Hebamme. Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs/ Termin besteht erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung, die per E-Mail versandt wird.
    • Das Vertragsverhältnis kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn eine Anmeldebestätigung versendet wurde.
    • Voraussetzung dafür ist, dass die festgelegte Mindestteilnehmer:Innenzahl zum Kursbeginn erreicht wurde.
    • Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung der Kursgebühr.
    • Bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen, die direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, werden Kursstunden, an der die Teilnehmerin nicht anwesend war, der Teilnehmer:In privat in Rechnung gestellt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
    • Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung der Kursgebühr.
    • Es wird darum gebeten, pünktlich zu gebuchten Terminen und Kursen zu erscheinen. Bei Kursen können wir mit dem Beginn des Programms nicht auf etwaige fehlende Teilnehmer:Innen warten und bei Terminen geht die verspätete Zeit zu Lasten der veranschlagten Behandlungszeit.

 

 

7. Kursgebühren, Vorzeitige Kündigung, Verlegung von Kursterminen und Kursabsagen

    • Beim Geburtsvorbereitungskurs ist die Partnergebühr von Ihnen in voller Höhe privat zu zahlen (auch wenn die Begleitperson bei einzelnen oder mehreren Terminen nicht anwesend war. Hierbei spielt der Grund der Abwesenheit keine Rolle; Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme beantragen, oft wird diese erstattet); die weiteren Kosten rechne ich bei gesetzlich Versicherten direkt mit der angegebenen Krankenkasse ab, sofern Sie an der Kurseinheit teilgenommen haben. Anderenfalls (wenn Sie an einer Kurseinheit nicht teilgenommen haben aus egal welchen Gründen) muss ich Ihnen auch diese Kurseinheit(en) privat in Rechnung stellen.
    • Stornierungen sind nur schriftlich per Post möglich, da E-Mails u.U. im Spam landen und dann nicht rechtzeitig gelesen werden. Bitte richten Sie diese an: Mandy Schieffer, Hebamme, Am Schloßberg 14, 74906 Bad Rappenau.
    • Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss (mit Bestätigung der Teilnahme) ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag in schriftlicher Form zu widerrufen.
    • Gebuchte Termine in der Sprechstunde (Akupunktursprechstunde und allgemeine Sprechstunde) können bis 48h vorher kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen erhalten Sie eine Rechnung über 20,00€ Ausfallgebühr.
    • Müssen Sie einen bereits gebuchten und bestätigten Kursplatz absagen, entstehen Gebühren in Höhe von 20,00€ (Einzelperson), bzw. 30,00€ (mit Partner:In) bei einem 2 stündigen Kurs/ Workshop und beim Geburtsvorbereitungskurs in Höhe von 60,00€ (inkl. Partner:In), die ich Ihnen privat in Rechnung stelle. Bei Absagen ab einer Woche vor Kursbeginn ist der komplette Kursbetrag ohne Abzüge zu entrichten.
    • Die Hebamme kann manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden, ebenso besteht die Möglichkeit der Erkrankung der Hebamme oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen; in diesen Fällen müssen Kurse und Termine ggf. kurzfristig abgesagt werden. Hierbei entstehen Ihnen für den ausgefallenen Kurs/ Termin selbstverständlich keine Kosten. Fällt ein Termin im mehrwöchigen Geburtsvorbereitungskurs aus, wird versucht dieser an anderer Stelle nachzuholen.
    • Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer:Innenzahl behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis eine Woche vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen. Hierzu werden die Teilnehmer:Innen unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.

 

8. Hausordnung

Es gilt folgende Hausordnung für den ausgeschriebenen Kursort/ die ausgewiesene Praxis:

  • Jede:r ist herzlich willkommen!
  • Personen mit Infektionszeichen oder positivem Coronatest dürfen den Kursort/ die Praxis nicht betreten, sondern melden sich bitte vorab telefonisch.
  • Zu jedem Termin muss aus hygienischen Gründen ein großes Badehandtuch für Erwachsene, bzw. und/ oder ein Handtuch fürs Baby als Hygieneunterlage mitgebracht werden.
  • Bei Kursen ist das Tragen von Straßenschuhen untersagt. Hierzu können rutschfeste Socken oder Hausschuhe mitgebracht werden.
  • Rauchen oder der Genuss anderer Suchtmittel ist in der Praxis verboten.
  • Der Verzehr von Speisen und (auch heißen) Getränken erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder obliegt den Eltern.
  • Benutzte Windeln werden wieder nach Hause mitgenommen.
  • Wir bitten darum, mit dem Inventar pfleglich umzugehen
  • Die Hinweise der Hebamme sind zu beachten

 

9. Sonstiges

  • Geburtsvorbereitende Akupunktur kann erst ab mind. 36+0 SSW/ beginnende 37. SSW angeboten werden. Bitte buchen Sie Ihre Termine entsprechend! Sollten Sie jedoch vor der 36+0 SSW hierzu erscheinen, kann ich Sie zu diesem Termin leider nicht akupunktieren. Die Kosten in Höhe von zur Zeit 20,00€ werde ich Ihnen dennoch als Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen.
  • Mitzubringen sind:
  • Zu Kursen: gr. Handtuch oder Decke als Hygieneunterlage (Matten liegen aus), Trinken (Leitungswasser und Tee sind vorhanden), ggf. warme Socken oder Hausschuhe, ggf. etwas zum Schreiben für Notizen
  • Zu Sprechstundenterminen: gr. Handtuch oder Decke als Hygieneunterlage, Mutterpass, Versichertenkarte (jeweils für die Mutter); Handtuch oder größere Wickelunterlage, Wickelutensilien, U-Heft (für das Baby)
  • Zur Akupunkturbehandlung: bitte vorher genügend Essen und Trinken. Bringen Sie sich auch hier Mutterpass, Versichertenkarte und ein großes Handtuch mit und gerne etwas zu Trinken. Planen Sie ca. 45 Min. Zeit ein

10. Termine HebammenZeit (Videotelefonat)

1.      Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. Etwaige Vertragsbeziehungen zwischen der Leistungsempfängerin und dem Buchungsportal Hebamio bleiben hiervon unberührt.

2.      Rechtsverhältnis

(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

(2) Der Vertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin wird folgendermaßen geschlossen:

Die Hebamme unterbreitet durch Einstellen einer Videosprechstunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrages für die unter 3. definierten Leistungen. Die Leistungsempfängerin nimmt dieses Angebot an, indem sie ihre im Buchungsvorgang abgefragten Daten übermittelt und zuletzt die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ anklickt.

3.      Umfang der Leistungen

(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin ist ausschließlich die Beratung der Leistungsempfängerin.

(2) Die Beratung durch die Hebamme findet ausschließlich mittels Videosprechstunde statt. Ein Anspruch auf eine persönliche Beratung ist ausgeschlossen. Die Videosprechstunde erfolgt über das System webPRAX. Die Vertragsparteien sind jeweils selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Videosprechstunde zu schaffen, insbesondere eine stabile Internetverbindung herzustellen und während der Sprechstunde aufrechtzuerhalten.

(3) Die Beratung durch die Hebamme erfolgt ausschließlich in Einzelterminen. Der Umfang der Beratung beschränkt sich auf den von der Leistungsempfängerin angegebenen Beratungsgegenstand. Die Leistungsempfängerin hat keinen Anspruch auf dauerhafte Betreuung durch die Hebamme.

4.           Kosten

(1) Das Leistungsangebot der Hebammen ist kostenpflichtig. Die Leistungsempfängerin wünscht die gebuchte Beratung ausdrücklich als Selbstzahlerleistung. Die Hebamme weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht erfolgt und die Leistungsempfängerin die Kosten selbst zu tragen hat.

(2) Die Abrechnung erfolgt gem. der gesetzlichen Vorgaben für Wahlleistungen / Selbstzahler- Leistungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

(3) Die Leistungsempfängerin erhält nach der Videosprechstunde von (… – der Hebamme/ Mail eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt per Überweisung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen geltend gemacht.

5.           Terminvereinbarung

(1) Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für die Videosprechstunde einen verbindlichen Termin / verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten.

(2) Für den Fall, dass der vereinbarte Termin seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen wird, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB).

11. Haftung

  • Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärzt:In hinzugezogen wird, entsteht zu dieser ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
  • Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Praxis/ der Hebamme oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Hebamme beruhen.

 

12. Schlussklausel

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.