AGB
AGBs:
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für Kurse, Workshops, Termine in der Sprechstunde und andere Leistungen:
- Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehung der Hebamme Mandy Schieffer und der Leistungsempfänger:In.
- Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehung zwischen der Hebamme und der Leistungsempfänger:In sind privat-rechtlicher Natur.
- Umfang der Leistungen
- Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
- Bei Selbstzahler:Innen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg.
- Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzt:Innen bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzt:Innen oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
- Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfänger:In nicht eingehalten werden und die nicht fristgerecht mind. 24h vor Terminbeginn abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfänger:In in Rechnung.
- Wahlleistungen
Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
- a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B. Geburtsvorbereitende Akupunktur, Laserbehandlung, Kinesio-Taping, Workshops/ Kurse, Partner:Innen-Beiträge.
- b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen.
- Abrechnung des Entgelts
- Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfänger:Innen als Selbstzahler:Innen zur Zahlung verpflichtet.
- Selbstzahler:Innen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesen AGB verpflichtet. Leistungsempfänger:Innen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 4 dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
- Bei Selbstzahler:Innen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg. Die Leistungsempfänger:In ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
- Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist wie auf der jeweiligen Rechnung angegeben in der Regel bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € berechnet.
- Sollte bei der von Ihnen angegebenen Versicherung keine gültige Mitgliedschaft bestehen oder Sie den Leistungsumfang der Krankenkasse bei anderen Hebammen bereits ausgeschöpft haben, behalte ich mir vor, Ihnen die sonst von der Krankenkasse übernommenen Kosten privat in Rechnung zu stellen (wenn sich Ihre Krankenkasse weigert, die Rechnung aus zuvor genannten Gründen zu zahlen).
- Anmeldung zu Kursen, Workshops und Terminen
- Die Anmeldung zu Kursen, Workshops und Terminen erfolgt i.d.R. über die Homepage der Hebamme. Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs/ Termin besteht erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung, die per E-Mail versandt wird.
- Das Vertragsverhältnis kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn eine Anmeldebestätigung versendet wurde.
- Voraussetzung dafür ist, dass die festgelegte Mindestteilnehmer:Innenzahl zum Kursbeginn erreicht wurde.
- Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung der Kursgebühr.
- Es wird darum gebeten, pünktlich zu gebuchten Terminen und Kursen zu erscheinen. Bei Kursen können wir mit dem Beginn des Programms nicht auf etwaige fehlende Teilnehmer:Innen warten und bei Terminen geht die verspätete Zeit zu Lasten der veranschlagten Behandlungszeit.
- Kursgebühren, Vorzeitige Kündigung, Verlegung von Kursterminen und Kursabsagen
- Stornierungen sind nur schriftlich per Post möglich, da E-Mails u.U. im Spam landen und dann nicht rechtzeitig gelesen werden. Bitte richten Sie diese an: Mandy Schieffer, Hebamme, Am Schloßberg 14, 74906 Bad Rappenau.
- Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss (mit Bestätigung der Teilnahme) ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag in schriftlicher Form zu widerrufen.
- Gebuchte Termine in der Sprechstunde (Akupunktursprechstunde und allgemeine Sprechstunde) können bis 24h vorher kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen erhalten Sie eine Rechnung über 20,00€ Ausfallgebühr. Eine Ausnahme besteht, wenn der Grund der Absage die Geburt des Kindes ist und diese am Tag der geplanten geburtsvorbereitenden Akupunktur erfolgt.
- Müssen Sie einen bereits gebuchten und bestätigten Kursplatz absagen, entstehen Gebühren in Höhe von 20,00€ (Einzelperson), bzw. 30,00€ (mit Partner:In), die ich Ihnen privat in Rechnung stelle. Bei Absagen ab einer Woche vor Kursbeginn ist der komplette Kursbetrag ohne Abzüge zu entrichten.
- Die Hebamme kann manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werden, ebenso besteht die Möglichkeit der Erkrankung der Hebamme oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen; in diesen Fällen müssen Kurse und Termine ggf. kurzfristig abgesagt werden. Hierbei entstehen Ihnen für den ausgefallenen Kurs/ Termin selbstverständlich keine Kosten. Nach Möglichkeit wird versucht diesen Termin nachzuholen.
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer:Innenzahl behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis eine Woche vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen. Hierzu werden die Teilnehmer:Innen unverzüglich schriftlich oder telefonisch informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
- Hausordnung
Es gilt folgende Hausordnung für den ausgeschriebenen Kursort/ die ausgewiesene Praxis:
- Jede:r ist herzlich willkommen! (Ich betreue alle Familien egal welcher Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Orientierung oder Religion. Was ich in meiner Praxis/ Arbeit nicht toleriere, sind Sexismus, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung. Hierbei behalte ich mir vor das Hausrecht auszuüben oder eine Betreuung zu beenden, wenn sich hieran trotz Ermahnung nicht gehalten wird)
- Personen mit deutlichen Infektionszeichen (Fieber, Schüttelfrost, starker Husten,…) oder positivem Grippe-/ RSV-/ Coronatest o.ä. dürfen den Kursort/ die Praxis nicht betreten, sondern melden sich bitte vorab telefonisch.
- Zu jedem Termin muss aus hygienischen Gründen ein großes Badehandtuch für Erwachsene, bzw. und/ oder ein Handtuch fürs Baby als Hygieneunterlage mitgebracht werden.
- Bei Kursen ist das Tragen von Straßenschuhen untersagt. Hierzu können rutschfeste Socken oder Hausschuhe mitgebracht werden.
- Rauchen oder der Genuss anderer Suchtmittel ist in der Praxis sowie dem Grundstück verboten.
- Der Verzehr von Speisen und (auch heißen) Getränken erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder obliegt den Eltern.
- Benutzte Windeln werden wieder nach Hause mitgenommen.
- Wir bitten darum, mit dem Inventar pfleglich umzugehen
- Die Hinweise der Hebamme sind zu beachten
- Sonstiges
- Geburtsvorbereitende Akupunktur kann erst ab mind. 36+0 SSW/ beginnende 37. SSW angeboten werden. Bitte buchen Sie Ihre Termine entsprechend! Sollten Sie jedoch vor der 36+0 SSW hierzu erscheinen, kann ich Sie zu diesem Termin leider nicht akupunktieren. Die Kosten in Höhe von zur Zeit 20,00€ werde ich Ihnen dennoch als Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen.
- Termine vergebe ich idR Mo-Fr vormittags. Termine an Nachmittagen sind stark begrenzt. An Wochenenden, Feiertagen sowie in den Schulferien von BW bin ich nur für Notfälle erreichbar.
Zu den Terminen mitzubringen sind:
- Zu Kursen: gr. Handtuch oder Decke als Hygieneunterlage (Matten liegen aus), Trinken (Leitungswasser und Tee sind vorhanden), ggf. warme Socken oder Hausschuhe, ggf. etwas zum Schreiben für Notizen
- Zu Sprechstundenterminen: gr. Handtuch oder Decke als Hygieneunterlage, Mutterpass, Versichertenkarte (jeweils für die Mutter); Handtuch oder größere Wickelunterlage, Wickelutensilien, U-Heft (für das Baby)
- Zur Akupunkturbehandlung: bitte vorher genügend Essen und Trinken. Bringen Sie sich auch hier Mutterpass, Versichertenkarte und ein großes Handtuch mit und gerne etwas zu Trinken. Planen Sie ca. 45 Min. Zeit ein
- Haftung
- Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärzt:In hinzugezogen wird, entsteht zu dieser ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
- Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Praxis/ der Hebamme oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Hebamme beruhen.
- Schlussklausel
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Grombach, der 01.11.2025